Niveau 1
Tägliche Sichtprüfung auf offensichtliche Gefahren, die durch Vandalismus, Missbrauch oder Witterungseinflüsse entstehen.
Niveau 2
Funktionskontrolle alle 1 bis 3 Monate auf Einsatzbedingungen und Verschleißerscheinungen.
Niveau 3
- Inspektion des technischen Verzeichnisses der Kletteranlage: Dieses muss vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden und alle erforderlichen Informationen enthalten, nämlich: Kalkulationen, Installationsbericht, Konformitätserklärung und Benutzer- und Wartungsleitfaden.
- Technikereinsätze vor Ort beinhalten: Inspektion der allgemeinen Sicherheit und betriebliche Wartung der Anlage, der Kletterflächen und der Umgebung.
- Ein detaillierter Bericht über die während des Einsatzes ergriffenen Maßnahmen.
- Ein Vorschlag für Korrekturmaßnahmen, falls erforderlich.